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Juni 2013
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Beitrag aus >> Juni 2013
Urlaubsabgeltung - Erklärung über Anzahl von Urlaubstagen
Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine
bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt ein deklaratorisches
Schuldversprechen dar.
Ist die Anzahl der Urlaubstage aufgrund einer fehlerhaften Angabe im
Personalabrechnungssystem zu hoch angegeben worden, so kann die Erklärung
grundsätzlich weder angefochten werden noch ist es dem Arbeitnehmer
nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf das Schuldversprechen zu berufen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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