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Mai 2013
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Beitrag aus >> Mai 2013
Investitionsabzugsbetrag und Sonder-Afa für Photovoltaikanlagen bei eigenem Stromverbrauch
Für die (geplante) Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann der
Investitionsabzugsbetrag und nach Anschaffung/Herstellung die
Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden, wenn die
Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung gewährte zunächst
den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung regelmäßig
nicht, wenn eine private Nutzung von mehr als 10 % vorlag.
Die
Oberfinanzdirektion Niedersachsen macht nunmehr eine Kehrtwende. In einem
Schreiben vom 26.3.2012 heißt es: "Eine Verwendung des durch
die Photovoltaikanlage produzierten Stroms zu mehr als 10 % für
private Zwecke spricht nicht gegen die Inanspruchnahme eines
Investitionsabzugsbetrages. Auf die spätere Sachentnahme des
produzierten Wirtschaftsguts ′Strom′ kommt es bei der
Beurteilung der betrieblichen Nutzung des produzierten Wirtschaftsguts ′Photovoltaikanlage′
nicht an."
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