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Beitrag aus >> Mai 2013
Eigendiagnose eines sachkundigen Patienten - kein Freibrief für Arzt
Auch wenn ein selbstbewusst und sachkundig auftretender Patient eine
laienhafte Eigendiagnose stellt, muss ein Arzt diese kritisch betrachten
und den Patienten sorgfältig und medizinisch umfassend befragen.
Wird aufgrund einer unzureichenden Anamnese die sonst zweifelsfrei
erforderliche Hinzuziehung eines anderen Facharztes unterlassen, haftet
der erstbehandelnde Arzt den Hinterbliebenen auf Schadensersatz. Dies
haben die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden und damit der
Klage der Ehefrau und der beiden Kinder des Patienten auf Schadensersatz
dem Grunde nach stattgegeben.
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