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|   Mai 2013   |   April 2013   |   März 2013  |

Beitrag aus >> April 2013

Kein Kinderzuschlag für Großeltern

Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre Enkelkinder übertragen wurde. Das Gesetz sieht den Zuschlag nur vor für Kinder, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, was bei den Großeltern nicht der Fall ist. Diese können daher zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den Kinderzuschlag.

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