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April 2013
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Beitrag aus >> April 2013
Kein Kinderzuschlag für Großeltern
Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz, auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre
Enkelkinder übertragen wurde. Das Gesetz sieht den Zuschlag nur vor für
Kinder, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft
leben, was bei den Großeltern nicht der Fall ist. Diese können
daher zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den
Kinderzuschlag.
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